„Veganen Honig“ gibt es nicht

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26.03.2024

 

Honig ist ein Produkt der Honigbiene Apis Mellifera

Honig wird von Bienen hergestellt. Jeder kennt das Summen der fleißigen Tiere, die in den warmen Monaten des Jahres von einer Blüte zur nächsten fliegen. Sie sammeln Nektar und Honigtau. Im Bienenstock veredeln sie diesen durch verschiedene Arbeitsschritte. Zuletzt reift der Honig in den charakteristischen sechseckigen Honigwaben der Bienenstöcke zum köstlichen, flüssigen Gold heran.

 

Was als Honig bezeichnet werden darf, ist rechtlich genau geregelt

Nur Honig, der von Bienen der Art Apis mellifera auf natürlichem Wege hergestellt wurde, darf als „Honig“ bezeichnet werden. Das legen die EU-Honig-Richtlinie und die deutsche Honigverordnung eindeutig fest. So wissen Verbrauchende stets genau, welches Produkt sie erwerben, wenn sie ein Glas Honig kaufen: Ein reines Naturprodukt der Honigbiene, nichts anderes.

 

Honig ist ein Naturprodukt, aber nicht vegan

Honig ist kein veganes Lebensmittel. Denn vegan, so eine gemeinsame Definition der Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder aus 2016, sind nur „Lebensmittel, die keine Erzeugnisse tierischen Ursprungs sind und bei denen auf allen Produktions- und Verarbeitungsstufen keine […] Zutaten (einschließlich Zusatzstoffe, Trägerstoffe, Aromen und Enzyme) […] verwendet werden, die tierischen Ursprungs sind“. Honig aber wird – wie oben beschrieben – direkt von einem Tier, der Biene, hergestellt.

 

Pflanzliche Alternativprodukte für Honig gibt es viele

Dennoch sind in den letzten Jahren immer mehr Produkte auf den Markt gekommen, die als „veganer Honig“ beworben werden. Das ist ein Widerspruch. Bei näherem Hinsehen handelt es sich bei den entsprechenden Produkten auch tatsächlich nicht um Honig, sondern um Ersatzprodukte, die eine ähnliche Süßkraft wie Honig aufweisen, jedoch häufig industriell hergestellt werden.

Ahornsirup auf Pancakes, Agavendicksaft im Müsli, Zuckerrübensirup zum Backen – die Liste an pflanzlichen Sirupen ist lang. Ebenso wie die der immer öfter in Supermarktregalen zu findenden veganen Ersatzprodukte, deren Namen sehr nah an die Bezeichnung „Honig“ angelehnt sind. Viele dieser Alternativprodukte bestehen in der Basis aus Tapiokasirup, Reissirup oder anderen pflanzlichen Sirupen mit hohem Zuckergehalt. Farbe, Konsistenz und Geschmack werden mit Zusatzstoffen wie Süßungsmitteln, Verdickungsmitteln oder Säuerungsmitteln dem von Honig industriell angenähert.

 

Bezeichnung „Veganer Honig“ ist irreführend für Verbrauchende

Diese Alternativprodukte zu kaufen, steht selbstverständlich jedem Verbrauchenden frei, der sich rein pflanzlich ernähren möchte – aber sie als „veganen Honig“ zu bezeichnen, ist irreführend. Denn dadurch kann es leicht geschehen, dass Verbrauchende, die Honig (von der Biene) kaufen möchten, irrtümlicherweise ein Honig-Ersatzprodukt erwerben – und damit ein Produkt, das andere Inhaltsstoffe und andere Merkmale aufweist.

 

Ersatzprodukte dürfen nicht als „Honig“ gekennzeichnet werden

Ein juristisches Gutachten, beauftragt vom Honig-Verband, kommt nun zu dem Schluss, dass die Bezeichnung „veganer Honig“ für Alternativprodukte nicht nur irreführend, sondern auch unzulässig ist. Dies resultiert aus den strengen, eingangs genannten, Regeln innerhalb der EU, die festlegen, was als „Honig“ gekennzeichnet werden darf und was nicht. Demnach müssen Zuckersirupe klar von Bienenhonig unterschieden werden. Ähnlich klingende Produktbezeichnungen, die zu Verwechslungen führen könnten, sind möglicherweise ebenfalls unzulässig.

 

Produktvielfalt ist zu begrüßen, klare Bezeichnungen sind dabei aber wichtig

Vegane Produkte, die ähnlich verwendet werden können wie Honig, bestehen in ausreichender Menge. Sie bieten Wahlfreiheit für Verbrauchende, die eine rein pflanzliche Ernährung bevorzugen. Damit jedoch stets klar erkennbar ist, um welches Produkt es sich im Einzelnen handelt und aufgrund des genannten rechtlichen Schutzes des Begriffs „Honig“, darf nach Auffassung des Honig-Verbands kein veganer Zuckersirup mit der Bezeichnung „Honig“ in die Regale gelangen.

 

Das juristische Gutachten finden Sie hier zum Download:

Juristisches Kurzgutachten zur Bezeichnung „Veganer Honig“

 

Quellen:

LINK 1: www.honig-verband.de

LINK 2: www.eur-lex.europa.eu

LINK 3: www.gesetze-im-internet.de

LINK 4: www.verbraucherschutzministerkonferenz.de

LINK 5: www.sueddeutsche.de

LINK 6: www.verbraucherzentrale.nrw