Rezeptewettbewerb: Teilnahmebedingungen

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I. Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnahmen am Rezeptewettbewerb unter www.honig-verband.de. Mit Absendung Ihres Rezepts erklären Sie sich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

II. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab einem Alter von 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Ausgenommen sind Mitarbeiter des HONIG-VERBAND E. V. (nachfolgend „Honig-Verband“) sowie Mitarbeiter von mit dem Honig-Verband verbundenen Unternehmen und deren Angehörige.

III. Einreichung des Rezepts

Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist die Einreichung einer eigenen Rezeptidee erforderlich, die mindestens eine Honigsorte beinhalten muss. Rezepte, deren Zutatenliste keinen Honig enthält, können nicht berücksichtigt werden.

Bei der eingereichten Rezeptidee muss es sich um ein eigenes Rezept handeln. Die Rezeptidee darf nicht aus einem Kochbuch, dem Internet oder einer sonstigen fremden Quelle stammen.

Es können bis zu fünf verschiedene Rezepte eingereicht werden. Bereits veröffentlichte Rezepte oder doppelt eingereichte Rezepte werden nicht berücksichtigt.

Für das Gewinnspiel können nur Einsendungen berücksichtigt werden, die mit einem Rezept sowie einem vollständigen Namen, einer Anschrift und einer gültigen E-Mail-Adresse an die E-Mail-Adresse rezepte@honig-verband.de eingesandt werden. Bei unvollständigen oder falschen Angaben entfällt der Gewinnanspruch auch nachträglich nach einer bereits verschickten Gewinnerbestätigung.

IV. Rechteübertragung, Schutzrechte Dritter

Mit Einsendung Ihres Rezepts räumen Sie dem Honig-Verband das einfache, unentgeltliche, unwiderrufliche Recht ein, dieses Rezept nebst evtl. Erläuterungen sowie Ihrem Namen und Ihrem Foto auf der Internetseite unter www.honig-verband.de zu veröffentlichen sowie das Foto zum Zwecke der Veröffentlichung ggf. zu bearbeiten.

Mit Einsendung des Rezepts erklären Sie, Inhaber aller hierfür erforderlichen Rechte an dem Rezept sowie ggf. an den Fotos zu sein. Insofern weisen wir Sie ausdrücklich darauf hin, dass das Veröffentlichen von Texten und Lichtbildern auf einer Internetseite ein Verbreiten im Sinne des Urheberrechtsgesetzes darstellt. Ein solches Verbreiten ist Ihnen daher nur gestattet, wenn Sie Urheber des Texts und des Lichtbilds sind oder Ihnen der Urheber entsprechende Nutzungsrechte eingeräumt hat. Sie verpflichten sich daher, ausschließlich solche Inhalte zu erzeugen, an denen Sie alle hierfür erforderlichen Rechte besitzen und deren Verwendung und/oder Inhalt weder gegen gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verstoßen.

Wird der Honig-Verband von einem Dritten wegen einer angeblichen Schutzrechteverletzung aufgrund Ihres Texts/Fotos in Anspruch genommen, sind wir berechtigt, diesen Text/dieses Foto unverzüglich zu löschen. Darüber hinaus sind Sie in einem solchen Fall verpflichtet, den Honig-Verband auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen. Der Honig-Verband ist nicht berechtigt, mit dem Dritten – ohne Ihre Zustimmung – irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließen.

V. Prüfung der übermittelten Inhalte, Pflichten des Teilnehmers

Alle eingereichten Rezepte werden vom Honig-Verband und der Jury des Rezeptewettbewerbs geprüft. Der Honig-Verband behält sich das Recht vor, einzelne Rezepte und/oder Fotos vom Gewinnspiel auszuschließen, wenn diese erkennbar gegen Urheberrechte verstoßen oder etwa wenn diese nach freiem Ermessen des Honig-Verbandes gegen die Regeln des Anstands und des guten Geschmacks verstoßen oder unsinnig sind. Gleiches gilt selbstverständlich bei beleidigenden oder rassistischen Inhalten sowie bei Inhalten, die gegen gesetzliche Normen verstoßen. Ein Anspruch auf Teilnahme am Gewinnspiel besteht daher ausdrücklich nicht.

Sie verpflichten sich, keine Rezepte, Bilder oder sonstige Inhalte einzusenden, die rechtswidrig, irreführend, bösartig, diskriminierend, pornographisch, bedrohlich oder sonst verabscheuungswürdig sind. Sie verpflichten sich ebenso, keine Viren oder andere bösartigen Codes hochzuladen.

VI. Ermittlung des Gewinners, Gewinne

Es werden im Wettbewerb insgesamt 10 Gewinner ermittelt – die Auswahl erfolgt durch eine Jury. Es werden nur Rezepte berücksichtigt, die für den Rezeptewettbewerb vor Teilnahmeschluss am 24.Oktober 2018 über die E-Mail-Adresse rezepte@honig-verband.de eingereicht wurden. Siehe hierzu auch Punkt VIII „Zeitraum des Gewinnspiels“.

Die Gewinner werden über die bei der Einsendung angegebene E-Mail-Adresse benachrichtigt. Die Benachrichtigung erfolgt in KW 47, spätestens bis zum 23.11.2018. Für die ordnungsgemäße Zustellung der vom Honig-Verband versandten Post wird keine Haftung übernommen. Die Gewinner der Preise erhalten eine digitale Urkunde per Mail. Die Preise werden je nach Sachpreis per E-Mail oder per Post zugestellt. Die Gewinne sind der Beschreibung des Gewinnspiels zu entnehmen. Eine Barauszahlung der Gewinne ist NICHT möglich.

VII. Datenschutz

Die Vertraulichkeit und Integrität Ihrer persönlichen Angaben sind uns ein besonderes Anliegen. Wir werden Ihre Angaben daher sorgfältig und entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz verarbeiten und nutzen und insbesondere nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergeben.

Wir erheben, verarbeiten und nutzen die von Ihnen im Rahmen der Teilnahme angegebenen personenbezogenen Daten nur zum Zweck der Durchführung des auf dieser Internetseite angebotenen Gewinnspieles, es sei denn, dass Sie uns die weitere Nutzung der Daten ausdrücklich genehmigt haben.

Weitere Einzelheiten zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der Rubrik „DATENSCHUTZ

VIII. Zeitraum des Gewinnspiels

Der Rezeptewettbewerb startet am 10.09.2018 und endet am 24.10.2018 um 18:00 Uhr.

 

Stand 10/2018