Honigrichtlinie: Transparenz ja, aber kein bürokratischer Mehraufwand

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02.02.2024

 

Statement zur Einigung im Trilog zur Revision der EU-Honigrichtlinie

 

Honig-Verband begrüßt Transparenz und Information für Verbrauchende

Der Honig-Verband e.V. (kurz Honig-Verband) begrüßt die Überarbeitung der Europäischen Honig-Richtlinie und unterstützt das Bestreben nach gesteigerter Information und Transparenz für Verbrauchende. Der Honig-Verband setzt sich seit Jahrzehnten für harmonisierte Vorgaben für das Produkt Honig hinsichtlich Kennzeichnung und Qualitätskontrolle in den Mitgliedstaaten ein. Mit der am 30.01.2024 getroffenen vorläufigen Einigung des Europäischen Rats und Parlaments im Revisionsprozess der Richtlinie wurde ein großer Schritt in diese Richtung getan.

 

Geplante Neuregelungen führen zu massivem bürokratischem und organisatorischem Mehraufwand

Die vorgeschlagenen, verschärften Anforderungen an Kennzeichnung und Kontrolle von Honig werden in der Umsetzung jedoch zu erheblichem regulatorischem und bürokratischem Aufwand sowohl in Unternehmen als auch Behörden führen. Der Honig-Verband hofft vor allem deshalb, dass die Mitgliedstaaten eine einheitliche Umsetzung der Richtlinie in nationale Gesetzgebung anstreben, statt durch Einzelregelungen Mehraufwände in exponentiellem Maße zu generieren.

 

„Die EU-Bürokratie könnte zu weniger Honig-Vielfalt führen“

In Deutschland beträgt der Selbstversorgungsgrad mit Honig durchschnittlich etwa nur 20 %. Um eine ausreichende Versorgung der Verbrauchenden und Industrie mit Honig zu gewährleisten, wird Honig aus 40-50 Ländern weltweit importiert. Je nach Herkunftsland des importierten Honigs handelt es sich bei den Lieferanten mitunter um sehr kleine traditionsreiche Familienbetriebe, für die Honig oftmals die einzige Einnahmequelle ist. „Die EU-Bürokratie könnte zu weniger Honig-Vielfalt führen“, befürchtet Frank Filodda, Vorstandsvorsitzender des Honig-Verbands. Filodda appelliert an die Entscheidungstragenden, die vorgeschlagenen Neuregelungen so auszugestalten, dass sie für diese Kleinstbetriebe nicht zu einem unüberwindbaren bürokratischen Aufwand führen. „Denn alle diese Imkereien tragen zur Sortenvielfalt in den Regalen bei. Eine Marktverschiebung hin zu größeren Lieferländern gilt es unbedingt zu vermeiden.“

 

Vorgeschriebene Prozentangaben bei Honigmischungen entsprechen Verpflichtung zur Veröffentlichung von Betriebsgeheimnissen – ohne Mehrwert für die Verbrauchenden

Die Angabe von Prozentanteilen der Herkunftsländer in den Honigmischungen würde außerdem dazu führen, dass selbst bei kleinsten Rezepturänderungen neue Etiketten gedruckt werden müssen. Dies verursacht erheblichen Mehraufwand in Unternehmen – ohne Einfluss auf die Produktqualität zu nehmen und demnach auch ohne zusätzlichen Nutzen für Verbrauchende zu generieren. Eine solche Vorschrift wäre für andere Produkte darüber hinaus undenkbar. Denn sie stellt einen erheblichen Eingriff in die Arbeit und das Wissen der honigabfüllenden Betriebe dar und bedeutet gleichzeitig eine verpflichtende Veröffentlichung von Betriebsgeheimnissen.

 

Honig-Verband hofft auf einheitliche Umsetzung in nationales Recht

Der Honig-Verband und seine Mitgliedsunternehmen stehen seit Jahrzehnten für höchste Qualität bei Honig. Die Überarbeitung der EU-Honigrichtlinie, mit dem Ziel, Transparenz und bessere Informationen für Verbrauchende zu schaffen, ist ein positiver Schritt. Dabei ist es jedoch wichtig, die möglichen Auswirkungen auf kleine Honigproduzenten in den Exportländern sowie die Wahrung geschäftskritischer Betriebsgeheimnisse der Honigimporteuer und -abfüller zu berücksichtigen. Bei der nationalen Umsetzung der Neuregelung sollte zudem ein besonderes Augenmerk daraufgelegt werden, den bürokratischen und organisatorischen Mehraufwand für Behörden und Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Eine harmonisierte Umsetzung in allen Mitgliedstaaten der EU wäre daher wünschenswert, um einheitliche Standards zu gewährleisten.