31.07.2024
Honig zählt weltweit zu den beliebtesten natürlichen Süßungsmitteln. Der Verbrauch pro Kopf beträgt in Deutschland etwa ein Kilo pro Jahr. Diese hohe Nachfrage nach Honig kann nicht nur durch den Honig der heimischen Bienen gedeckt werden. Deshalb werden große Mengen Honig nach Deutschland importiert. Auch die Europäische Union ist kein „Selbstversorger“ in der Honig-Produktion. Ungefähr 40 Prozent des Honigs müssen von Imkereien aus Nicht-EU-Ländern importiert werden, um den gesamten Bedarf zu decken. Die Qualität des importierten Honigs steht dem aus Deutschland jedoch in Nichts nach.
Die EU-Honigrichtlinie ist der Qualitätsmaßstab
Die Qualität von in der EU verkauftem Honig wird durch hohe Standards garantiert. Diese sind in der EU-Honigrichtlinie festgeschrieben. Unabhängig davon, ob ein Honig in- oder außerhalb der EU produziert wird, müssen strenge Regelungen eingehalten werden, die die Reinheit und Authentizität des Naturproduktes sichern. Ihre Einhaltung wird von Behörden und honig-abfüllenden Betrieben mit modernen Analysemethoden kontrolliert. Verbrauchende können somit sicher sein, dass in ihrem Honigglas ausschließlich hochwertiger Honig enthalten ist – egal, ob dieser aus Deutschland, einem EU-Land oder einem Nicht-EU-Land stammt.
Deklaration von Honig aus unterschiedlichen Ländern
Für die meisten Verbrauchenden sind der Preis, der Geschmack und das Aussehen von Honig die wichtigsten Kriterien bei der Kaufentscheidung. Da Honig aber ein Naturprodukt ist, unterliegt er externen Einflüssen wie dem Wetter. So unterscheiden sich Farbe, Geschmack, Konsistenz und Menge der Honigernte einer Region von einer Saison zur nächsten. Damit Verbrauchende ihren Honig dennoch stets mit den gewohnten Merkmalen genießen können, wird Honig verschiedener Herkunft gemischt. Durch eine Anpassung der Mischung können Farbe, Geschmack und Konsistenz des Honigs konstant gehalten werden, auch wenn die Eigenschaften einzelner Honigernten schwanken. Das bedeutet: Bei der Abfüllung eines Sortenhonigs wie beispielsweise Rapshonig können Chargen aus unterschiedlichen Ländern gemischt werden. Welche Länder das sind, muss nach den Vorgaben der EU-Honig-Richtlinie auf dem Etikett angegeben werden.
Bisher war es dabei zulässig, statt der einzelnen Länder die Zusammenfassung „Mischung aus EU-Ländern“, „Mischung aus Nicht-EU-Ländern“ oder „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ zu nennen. Nach einer Revision der EU-Honig-Richtlinie in 2024 müssen in Zukunft alle Herkunftsländer entsprechend ihrer Mengenanteile an der Honigmischung und mit entsprechenden Prozentangaben auf der Verpackung angegeben werden. So können Verbrauchende genau nachvollziehen, welcher Anteil ihres Honigs aus welchem Land kommt – und inwieweit sich das Mischverhältnis von einer Charge zur nächsten ändert. Auf die Qualität und die Merkmale hat das jedoch keinen Einfluss.
Quellen:
Honig-Import: Immer mehr Honig kommt nach Deutschland
Europäisches Parlament: Wichtige Zahlen zum Honigmarkt in Europa: Infografik