Honigimporte in die EU: Betriebslistung neue Bedingung

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02.08.2024

Leitfaden für Lieferanten unterstützt bei Registrierung von Betrieben aus Drittländern entsprechend der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2652

 

Hohe Qualitätsanforderungen für Honigimporte in die EU

Honig, der innerhalb der EU verkauft wird, muss strenge Regeln hinsichtlich Reinheit und Authentizität einhalten. Dabei ist unerheblich, ob der Honig im jeweiligen Glas in- oder außerhalb der EU produziert wurde. Mit laufend verbesserten Analyse- und Kontrollverfahren stellen sowohl honigabfüllende Unternehmen selbst als auch die zuständigen Behörden sicher, dass Honigverfälschungen, etwa durch die Zugabe von Fremdzuckern, effektiv aufgedeckt und verhindert werden.

 

Verschärfte Importregularien für Honig

Um Lebensmittelbetrug bei Honig in Zukunft noch besser vermeiden und Betrugsversuche leichter nachverfolgen zu können, hat die Europäische Kommission die Importregularien für Honig verschärft und die Delegierte Verordnung (EU) 2023/2652 erlassen. Diese sieht vor, dass nach dem 29. November 2024 nur noch Honig von solchen Betrieben aus Drittstaaten in die EU importiert werden darf, die auf einer von den zuständigen Behörden des Ursprungslandes erstellten und aktualisierten Liste stehen, welche in einem digitalen Portal der EU (TRACES) eingereicht werden muss.

 

 

Verpflichtende Registrierung für Honig-Lieferanten aus Drittstaaten

Betriebe aus Nicht-EU-Ländern, die Honig in die EU verkaufen wollen, müssen sich deshalb rechtzeitig vor dem Stichtag (unter Berücksichtigung der Verschiffungszeiträume) von ihren jeweils zuständigen nationalen Behörden in eine solche Liste eintragen lassen. Um die Lieferanten ihrer Mitgliedsunternehmen bei diesem Registrierungsprozess zu unterstützen, hat der europäische Dachverband des Honig-Verbands, F.E.E.D.M., eine Handreichung erstellt. Diese stellt übersichtlich dar, wer von der neuen Regelung betroffen ist, bis wann die neuen Vorgaben umgesetzt sein müssen, warum die Listung notwendig ist und wie die zuständigen Behörden von Drittstaaten die Registrierung von Betrieben vornehmen können.

 

Der Honig-Verband bittet seine Mitglieder, den Leitfaden an ihre Lieferanten weiterzugeben, sodass diese ihre nationalen Behörden bezüglich der Registrierung kontaktieren können. Dies ist unverzichtbar, damit die Lieferanten auch nach dem 29. November 2024 weiterhin Honig in die EU importieren dürfen und die Liefersicherheit sichergestellt ist.

 

FEEDM-Leitfaden für Lieferanten zur Registrierung von Betrieben aus Drittländern entsprechend der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2652

FEEDM supplier guidance document/Leitfaden für Lieferanten